Dispensation
Für eine voraussehbare Absenz aus gesundheitlichen Gründen, für den gesamten Unterricht oder ein Fach (z.B. Sportunterricht), die länger als 3 Wochen dauert, muss der Schule ein Dispensationsgesuch des Schulärztlichen Dienstes vorgelegt werden.
Schüler*innen mit einer Sportdispens besuchen den Sportunterricht trotzdem und können von der Lehrperson als Assistenz eingesetzt werden. Ausnahme: Wenn Schüler*innen stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dürfen sie dem Sportunterricht bei Randzeiten fernbleiben, sofern die Schule informiert ist und die Eltern einverstanden sind.