Krankheit, Arzttermin
Wenn das Kind krank ist oder einen Arzttermin hat, der nicht ausserhalb der Unterrichtszeit gelegt werden kann, melden die Erziehungsberechtigten es vor Unterrichtsbeginn via Klapp ab. Ist Klapp noch nicht installiert oder funktioniert aus irgendeinem Grund nicht, muss die Abmeldung über E-Mail an die Klassenlehrperson erfolgen.
Die Klassenlehrperson führt die Absenzenkontrolle der Schüler*innen.
Die Schule darf von den Schüler*innen unter folgenden Voraussetzungen ein ärztliches Zeugnis verlangen:
- Das Kind verpasst wiederholt Prüfungen.
- Das Kind verpasst einen mehrtägigen obligatorischen Schulanlass.
- Das Kind ist länger als drei Wochen am Stück abwesend.