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Unentschuldigte Absenz

Fehlen Schüler*innen unentschuldigt im Unterricht, werden die Erziehungsberechtigten via Klapp über das Fehlen ihres Kindes informiert.

Die Erziehungsberechtigten können unentschuldigte Absenzen und Verspätungen ihres Kindes innerhalb von 8 Tagen via Klapp entschuldigen.

Werden unentschuldigten Absenzen und Verspätungen nicht rechtzeitig entschuldigt, werden sie ins Zeugnis übertragen.