Unentschuldigte Absenz
Fehlen Schüler*innen unentschuldigt im Unterricht, werden die Erziehungsberechtigten via Klapp über das Fehlen ihres Kindes informiert.
Die Erziehungsberechtigten können unentschuldigte Absenzen und Verspätungen ihres Kindes innerhalb von 8 Tagen via Klapp entschuldigen.
Werden unentschuldigten Absenzen und Verspätungen nicht rechtzeitig entschuldigt, werden sie ins Zeugnis übertragen.