Urlaub
Es wird zwischen zwei Arten von Urlaub unterschieden, der Familienurlaub und der zusätzliche Urlaub.
Familienurlaub:
- Als Familienurlaub gilt gemeinsamer Urlaub der Erziehungsberechtigen mit ihren Kindern.
- Den Schüler*innen stehen während den drei Jahren Sekundarschulzeit maximal 6 Urlaubstage zur Verfügung, die einzeln oder am Stück bezogen werden können.
- Der Familienurlaub muss von den Erziehungsberechtigten, in der Regel spätestens 14 Tage vor Urlaubsbeginn, via Klapp der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. Der Bezug der Familienurlaubstage wird auf dem Kontrollblatt, welches die Klassenlehrperson führt, von den Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift bestätigt.
Zusätzlicher Urlaub:
- Zusätzlicher Urlaub muss mit einem Urlaubsgesuch, in der Regel spätestens 14 Tage vor dem Urlaubsbeginn, bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.
- Wird Urlaub für einen Anlass von Jugendgruppen oder Vereinen beantragt, so ist dem Gesuch eine Bestätigung der zuständigen Leitungsperson beizulegen.
- Über die Bewilligung des Urlaubsgesuches entscheidet die Schulleitung. Arbeitshaltung, Betragen und Leistungen der Schüler*innen werden bei der Entscheidung berücksichtigt.